Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


§1 Geltungsbereich & Vertragsschluss

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem Fotografen (nachfolgend „Fotograf“) und dem Auftraggeber über Foto- und Videoaufnahmen sowie die Bereitstellung des Bildmaterials.

 

2. Der Vertrag kommt rechtsverbindlich zustande, indem der Auftraggeber das Angebot des Fotografen schriftlich oder per E-Mail bestätigt. Mit dieser Bestätigung akzeptiert der Auftraggeber diese AGB. Eine Anzahlung wird nicht erhoben.

 

§2 Vergütung, Fälligkeit und Bereitstellung der Bilder

1. Die Zahlung des vereinbarten Rechnungsbetrags erfolgt nach erbrachter Leistung im Anschluss an den Termin innerhalb der vereinbarten Frist (z. B. 7 Tage) ohne Abzug.

 

2. Die Bereitstellung der finalen Bilddateien (z. B. zum Download über eine private Online-Galerie) erfolgt erst nach vollständigem Eingang des Rechnungsbetrags beim Fotografen. Die Bearbeitung und Fertigstellung der Aufnahmen erfolgt zügig und dauert in der Regel selten länger als zwei Wochen nach dem Aufnahmetermin.

 

§3 Absage, Stornierung und Verdienstausfall (Kundenabsage)

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder sagt den Termin ab, steht dem Fotografen nach den gesetzlichen Bestimmungen (unter Berücksichtigung von § 615 BGB) Schadensersatz für den Verdienstausfall zu:

 

1. Bei einer kurzfristigen Absage oder dem Ausfall des Termins stellt der Fotograf die vereinbarte Vergütung im Falle eines absoluten Verdienstausfalls in Rechnung.

 

2. Anrechnung ersparter Aufwendungen:

• Der Fotograf muss sich in Abzug bringen lassen, was er infolge des Wegfalls der Dienstleistung an Aufwendungen erspart hat (z. B. nicht anfallende Fahrtkosten) oder durch einen anderweitigen Auftrag an diesem Tag erzielt hat (oder böswillig zu erzielen unterlassen hat).

• Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

§4 Ausfall des Fotografen / Höhere Gewalt

1. Wird der Fotograf durch unvorhersehbare, außergewöhnliche Umstände (z. B. plötzliche schwere Erkrankung, Unfall, behördliche Anordnungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt) an der Ausübung des Auftrags gehindert, entfällt die Leistungspflicht des Fotografen.

 

2. Der Fotograf wird sich in einem solchen Fall nach besten Kräften bemühen, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu vermitteln. Ein rechtlicher Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

 

3. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers für den Ausfall des Fotografen sind ausgeschlossen.

 

§5 Datenschutz, Bildrechte und Dritte

1. Urheberrecht: Dem Fotografen verbleibt das Urheberrecht an allen gefertigten Aufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dem Auftraggeber werden die vereinbarten privaten Nutzungsrechte eingeräumt.

 

2. Aufnahmen von anwesenden Dritten (z. B. Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern): Sofern bei Events oder Reportagen Dritte abgelichtet werden, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die betroffenen Personen im Vorfeld informiert sind bzw. etwaige notwendige Einwilligungen vorliegen.

 

3. Eigenwerbung / Social Media: Eine Nutzung der Aufnahmen durch den Fotografen für die eigene Website, Social Media oder Portfolios findet grundsätzlich nicht automatisch statt, sondern erfolgt ausschließlich nach vorheriger, gesonderter Rückfrage und ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers.